Nach Anlass
Geschenke für Lehrerinnen und Lehrer
Das gut gemeinte Geschenk kann die Lehrkraft in Erklärungsnot bringen. Was erlaubt ist, hängt vom Bundesland ab und reicht von 5 bis 30 Euro. Die Übersicht, bevor Sie sammeln.
Die genannten Wertgrenzen sind der Stand unserer Recherche und ersetzen keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist die Regelung Ihres Bundeslandes, im Zweifel fragen Sie in der Schulleitung nach. Für Kitas gelten je nach Träger eigene Regeln.
Warum es hier eine Grenze gibt
Lehrkräfte im öffentlichen Dienst dürfen Geschenke nicht einfach annehmen. Für Beamtinnen und Beamte steht das in § 42 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz: Belohnungen und Geschenke in Bezug auf das Amt sind nur mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde erlaubt. Für angestellte Lehrkräfte ergibt sich dieselbe Pflicht aus § 3 Absatz 2 TV-L.
In der Praxis müssen Lehrkräfte nicht jedes Mal um Erlaubnis bitten. Alle Bundesländer haben Pauschalzustimmungen für geringwertige Aufmerksamkeiten erteilt. Nur eben in unterschiedlicher Höhe.
Die Wertgrenzen nach Bundesland
Nicht jedes Land nennt eine konkrete Zahl, einige begnügen sich mit "geringwertig". Wo Beträge genannt werden, liegen sie so:
- Baden-Württemberg: 5 Euro
- Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: 10 Euro für Geschenke der Klassengemeinschaft
- Brandenburg: 15 Euro
- Hessen und Sachsen: 20 Euro
- Thüringen: 25 Euro für geringfügige Aufmerksamkeiten
- Berlin: bis 30 Euro von der Klassengemeinschaft, von einzelnen Eltern höchstens 10 Euro
Das Berliner Beispiel zeigt die Logik hinter allen Regelungen: Von der ganzen Klasse ist mehr erlaubt als von einzelnen Eltern. Ein Korb, für den zwanzig Familien je zwei Euro gegeben haben, ist unverfänglich. Derselbe Korb von einer Familie allein ist es nicht, weil dann der Eindruck entstehen kann, es gehe um mehr als ein Dankeschön.
Was das für den Korb bedeutet
Die Grenzen klingen niedrig, sind aber gut zu handhaben, wenn die Klasse zusammenlegt. Bei zwanzig Kindern und zwei Euro pro Kopf sind Sie bei vierzig Euro und damit in fast jedem Bundesland auf der sicheren Seite, solange der Korb als Geschenk der Gemeinschaft überreicht wird.
Inhaltlich gilt eine einfache Regel, die auch in den Merkblättern der Ministerien auftaucht: Verbrauchbares ist unproblematischer als Bleibendes. Kaffee, Tee, Schokolade, Wein, ein Blumenstrauß. Alles, was nach vier Wochen weg ist, wirft keine Fragen auf.
Was gut ankommt
- guter Kaffee oder Tee, gern von einer kleinen Rösterei
- Schokolade, der Klassiker und zugleich unproblematisch, weil sie aufgebraucht wird
- etwas Herzhaftes, das man in der Pause essen kann
- ein Glas Honig, eine Marmelade, ein ordentliches Olivenöl
- Handcreme oder eine gute Seife, gerade nach zwei Jahren Desinfektionsmittel
- ein selbst gestaltetes Buch oder eine Karte mit Beiträgen aller Kinder, das kostet nichts und wird aufgehoben
Was nicht geht
- Bargeld und Gutscheine. Ausnahmslos, auch in kleinen Beträgen.
- Teure Einzelgeschenke von einer Familie. Auch wenn es gut gemeint ist.
- Geschenke vor der Zeugnisausgabe. Das ist der Zeitpunkt, zu dem ein Geschenk am schnellsten falsch aussieht. Nach der Notenkonferenz ist alles einfacher.
- Die Tasse mit "Weltbeste Lehrerin". Nicht verboten, aber sie hat davon schon vier.
Für Erzieherinnen und Erzieher
In Kitas ist die Lage meist entspannter, weil freie Träger nicht an das Beamtenrecht gebunden sind. Viele Einrichtungen haben trotzdem eigene Regeln, oft steht etwas dazu in der Kita-Ordnung. Kommunale Kitas unterliegen denselben Vorgaben wie Schulen.
Wann verschenkt man was
Der Klassiker ist das Schuljahresende, dicht gefolgt von der Verabschiedung einer Klasse nach der vierten oder zehnten Klasse. Zu Weihnachten ist ein Korb ebenfalls üblich, dann passt Saisonales gut, siehe Geschenkkörbe zu Weihnachten. Beim Abschied in den Ruhestand darf es mehr sein, dafür gilt dann das, was auf der Seite zu Dankeschön und Abschied steht.
Häufige Fragen
Dürfen Lehrer überhaupt Geschenke annehmen?
Ja, in geringem Wert und mit der Pauschalzustimmung ihres Bundeslandes. Verboten ist nicht das Geschenk, sondern der Anschein, dass damit etwas erreicht werden soll.
Was darf ein Klassengeschenk kosten?
Je nach Bundesland zwischen 5 und 30 Euro. Wenn Sie es genau wissen wollen, fragen Sie in der Schulleitung, dort liegt das Merkblatt des Ministeriums.
Darf ich als einzelne Familie etwas schenken?
In kleinem Rahmen ja, die Grenzen liegen dann niedriger als beim Klassengeschenk. In Berlin sind es zum Beispiel 10 Euro statt 30.
Und wenn die Lehrkraft ablehnt?
Dann nehmen Sie es nicht persönlich. Manche Kollegien haben sich auf strengere Regeln verständigt, als das Land vorgibt, gerade an Schulen mit sehr unterschiedlich gestellten Elternhäusern. Eine Karte darf immer bleiben.